Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand
    1.1
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der-fotoboxverleih.at (Inh. Angelika Pirolt, folgend Vermieter genannt) und dem Mieter der Fotobox (im Folgenden Mieter genannt). Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox inklusive Zubehöres für den vereinbarten Zeitraum.
  2. Vertragsschluss
    2.1
    Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Mieter eine Bestellung über die Website, per Email oder schriftlich tätigt und der Vermieter diese per Email oder schriftlich bestätigt. Der Vertragsschluss kommt nicht mit Sendung einer Anfrage seitens des Mieters zustande, sondern erst mit Bestätigung des Vermieters dieser Anfrage. 
  3. Mietdauer und Mietpreis
    3.1
    Die Mietdauer wird im Vertrag schriftlich festgelegt. Die auf der Internetseite angegebenen Preise gelten für eine Mietdauer bis zu 12 Stunden. Die auf der Internetseite angegebenen Preise gelten für eine eintägige Veranstaltung bzw. Abendveranstaltung.
    3.2
    Der Preis richtet sich nach der Preisliste des Vermieters. Die auf der Internetseite angegebenen Preise für Gesamtpakete sind verbindlich. Zusätzliche Kosten für Hintergrund, Fahrtkosten, Materialaufwand (Druckertinte, Fotopapier) etc. werden gesondert angegeben und sind den auf der Website angegebenen Preisen nicht inkludiert. Der im Angebot angegebene Gesamtpreis gilt für die gesamte Mietdauer, außer es wurde etwas anderes vereinbart.
  4. Zahlungsbedingungen
    4.1
    Der Mietpreis ist spätestens zwei Wochen nach Vertragserfüllung fällig. 
    4.2
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung der Anzahlung die Reservierung aufzuheben und die Ware nicht zu liefern.
  5. Kaution
    5.1
    Die Buchung ist erst dann verbindlich, wenn seitens des Mieters eine Anzahlung von €49.- an den Vermieter getätigt wurde. Diese Anzahlung wird gesondert in Rechnung gestellt und ist dem Gesamtpreis inkludiert.
  6. Lieferung und Abholung
    6.1
    Die Fotobox wird zum vereinbarten Zeitpunkt an die vom Mieter angegebene Adresse geliefert und installiert.
    6.2
    Nach Ende der Mietdauer (zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt) wird die Fotobox vom Vermieter abgeholt.
    6.3
    Eine geeignete Stromquelle ist vom Mieter zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter beteiligt sich ausdrücklich an keinerlei Stromkosten.
    6.4
    Weiters ist ein geeigneter Platz zum Aufstellen vom Vermieter zur Verfügung zu stellen, welcher nicht kleiner als 2x3m ist. Wird ein Hintergrund oder Green Screen mitbestellt, so muss der Ort zur Stationierung der Mietobjekte mindestens einer Fläche von 3x4m entsprechen.
  7. Nutzung des Mieters
    7.1
    Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox sorgfältig in vereinbarter Weise zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    7.2
    Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Verbrauch, Diebstahl oder Vandalismus zurückzuführen sind.
    7.3
    Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden, technische Defekte oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt werden.
    7.4
    Sichtbare Darstellung von Nacktheit, Gewalt oder Diskriminierung durch den Fotoautomaten ist strengstens verboten.
    7.5
    Falls Greenscreen-Technologie im Außenbereich angewendet wird, kann für die reibungslose Funktion dieser nicht garantiert werden. Durch sich ändernde Lichtverhältnisse im Tageslicht ist es möglich, dass die Greenscreen-Technologie nicht greift und die grüne Farbe durch die Software nicht erkannt wird.
    7.6
    Die Verbringung der Mietobjekte an einen anderen Ort als den vereinbarten ist strengstens untersagt. Das Mietobjekt ist nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
    7.7
    Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die Fotobox ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter in Betrieb zu nehmen oder an der Software Änderungen in jeglicher Form vorzunehmen. Dies bezieht sich vor allem auf die vom Vermieter eingestellte Softwarefunktion.
    7.8
    Es ist ausgeschlossen, dass sich der Vermieter an Stromkosten, die für den Betrieb der Fotobox aufgewendet werden, beteiligt. Diese sind vom Mieter zu begleichen.
  8. Haftung des Vermieters
    8.1
    Der Vermieter haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die auf Schulden des Vermieters zurück zu führen sind.
    8.2
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung der Fotobox entstehen, es sei denn, sie sind auf technische Mängel zurückzuführen, die der Vermieter zu verantworten hat.
    8.3
    Eine Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, wenn das Mietobjekt durch eine unabgesprochene Platzänderung oder unsachgemäße Verwendung nicht mehr wie vereinbart funktioniert.
    8.4
    Sollten Requisiten beschädigt oder entwendet worden sein, so hat der Mieter dafür aufzukommen. Sind mehr als die Hälfte der Requisiten nicht auffindbar oder durch Beschädigung unverwendbar, so wird dem Mieter eine Pauschale von €75.- verrechnet.
  9. Datenschutz
    9.1
    Der Vermieter verpflichtet sich, alle durch die Fotobox erfassten persönlichen Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
    9.2
    Der Vermieter haftet nicht für Missbrauch der Daten von Benutzern der Fotobox durch andere Benutzer der Fotobox.
    9.3
    Der Veranstalter erklärt sich damit für einverstanden, dass alle Bilder zum Zwecke der Vermarktung sowohl digital als auch gedruckt verwendet werden dürfen. Es werden jedoch keine Fotos verwendet, von denen angenommen wird, dass deren Verwendung sich nachteilig auf die abgebildeten Personen auswirken kann.
  10. Rücktritt und Stornierung
    10.1
    Ein Widerruf seitens des Mieters muss schriftlich (E-Mail oder Briefform) erfolgen. EMAIL U ADRESSE ANGEBEN
    10.2
    Bei Rücktritt des Vertrages durch den Mieter können Stornokosten in Rechnung gestellt werden als Ersatz für den verursachten Aufwand und die eingeschränkten Möglichkeiten zur Wahrnahme eines anderen Veranstaltungsauftrages. Nach Ablauf der gesetzlichen Stornierungsfrist kommt es zu Stornierungskosten wie nachfolgend angegeben.
    10.3
    Bei Stornierung 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird 70% des Gesamtpreises und bei Stornierung 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises verrechnet.
    10.4
    Falls der Vertrag erst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zustande kommt, ist der Mieter verpflichtet, 100% des Gesamtpreises bei Stornierung zu zahlen.
    10.5
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Eintritt von Fällen, die höherer Gewalt zuzuordnen sind oder bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigen, von diesen zurückzutreten.
  11. Schlussbestimmungen
    11.1
    Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    11.2
    Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
    11.3
    Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Vermieters, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
    11.4
    Der Einfachheit halber wird das Maskulin verwendet, jedoch sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.